Schneller zur doppelten Staatsbürgerschaft mit deutschem Pass!
So entscheidet die Behörde endlich über deine Einbürgerung.
Du möchtest die doppelte Staatsbürgerschaft oder die einfache deutsche Staatsbürgerschaft und hast deinen Einbürgerungsantrag gestellt – doch jetzt wartest du schon lange auf eine Entscheidung der Behörde?
Wartezeiten von über einem Jahr sind bei der Einbürgerung keine Seltenheit. Doch eigentlich steht dir eine schnellere Entscheidung zu. Wir setzen dein Recht für dich durch!
Dein Einbürgerungsantrag ist gestellt, aber nichts passiert?
Das musst du nicht hinnehmen.
- Über 1 Jahr Wartezeit auf Einbürgerung.
- Die Behörde antwortet in deinem Einbürgerungsverfahren nicht.
- Die Behörde bearbeitet deinen Einbürgerungsantrag nicht.
- Du bekommst keinen Termin für deinen Einbürgerungsantrag.
Warte nicht länger auf deine deutsche Staatsbürgerschaft!
Diese Rechte hast du:
- Die Entscheidung sollte nur 3 Monate dauern.
- Die Behörde muss Verzögerungen begründen.
- Du kannst auf schnelle Entscheidung klagen.
Im Normalfall muss die Behörde innerhalb von 3 Monaten über deinen Einbürgerungsantrag entscheiden. Es darf nur dann länger dauern, wenn ein zureichender Grund dafür vorliegt – zum Beispiel, wenn dein Antrag nicht vollständig ist. Personalmangel bei der Behörde ist kein zureichender Grund! Hast du also alle deine Pflichten erfüllt und die Behörde hat nach 3 Monaten trotzdem nicht über deine Einbürgerung entschieden, kannst du sie mit einer sogenannten Untätigkeitsklage zu einer sofortigen Entscheidung zwingen.
Setze jetzt mit unserer Hilfe eine schnelle Entscheidung über deine Einbürgerung durch!
Darum wird deine Einbürgerung jetzt noch länger dauern, wenn du nichts dagegen tust:
Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft getreten. Damit ist es ab sofort einfacher, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Außerdem ist nun auch eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich. Darauf haben viele gewartet. Das Problem: Die zuständigen Behörden haben zu wenig Personal und sind schon jetzt hoffnungslos überlastet. Aufgrund des neuen Gesetzes werden diese nun von zusätzlichen Einbürgerungsanträgen überflutet. So wirst du extrem lange auf deine Einbürgerung warten müssen.
Es sei denn, du sorgst für eine schnelle Entscheidung!
Wir helfen dir, deine Rechte gegen die Behörde durchzusetzen.
Im Erfolgsfall für dich kostenlos!
So einfach läuft es ab:
Online-Formular ausfüllen & Dokumente hochladen
Du füllst unser Formular aus. Damit beauftragst du uns, mithilfe einer Untätigkeitsklage eine schnelle Entscheidung über deine Einbürgerung durchzusetzen. Diese Dokumente lädst du einfach direkt hoch:
Einbürgerungsantrag (Kopie),
Aufenthaltstitel (Kopie),
Vollmacht, dass wir für dich klagen dürfen
Bequem zahlen mit Aussicht auf Rückerstattung
Du zahlst eine Anzahlung von nur 150,- € bequem online per PayPal oder Überweisung an uns. Das Gericht wird dir nach eingereichter Klage zudem die Gerichtskosten von voraussichtlich 798,- € berechnen.
Aber: Hat die Klage Erfolg, bekommst du diese Kosten vollständig wieder erstattet.
Untätigkeitsklage & Entscheidung
Wir legen für dich Untätigkeitsklage ein.
War dein Antrag vollständig und du hast alle Pflichten erfüllt, hat die Untätigkeitsklage Erfolg.
Das Gericht zwingt die Behörde zu einer sofortigen Entscheidung über deine Einbürgerung.
Bei Erfolg:
Rückerstattung deiner Kosten
Wenn deine Untätigkeitsklage erfolgreich war, muss die Behörde die vollständigen Prozesskosten zahlen.
Das heißt:
Du bekommst sowohl die zuvor gezahlten Gerichtskosten als auch deine Anzahlung vollständig erstattet. Nur wenn die Klage scheitert, zahlst du die vollen Anwalts- und Gerichtskosten.
Was heißt „Anwaltskosten“?
Die Anwaltskosten sind die Kosten, die du direkt an uns zahlst, damit wir in deinem Namen die Behörde wegen Untätigkeit verklagen. Wenn du uns mit deiner Untätigkeitsklage beauftragst, ist erst mal nur eine kleine Anzahlung nötig.
Was heißt „Gerichtskosten“?
Die Gerichtskosten sind die Kosten, die nicht bei uns anfallen – sondern direkt gegenüber dem Gericht. Das Gericht wird dir diese Kosten in Rechnung stellen, nachdem wir Klage eingelegt haben. Du zahlst sie direkt an das Gericht.
Ist deine Klage erfolgreich, bekommst du Anwaltskosten und Gerichtskosten vollständig wieder zurück!
Nur wenn die Klage scheitert, zahlst du die vollen Anwaltskosten (974,- €, inkl. USt.) und Gerichtskosten (798,- €) selbst.
So wird deine Untätigkeitsklage für dich kostenlos:
Die eine kleine Anzahlung auf die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten musst du zwar erst einmal zahlen, bekommst sie aber vollständig wieder zurück, wenn deine Klage Erfolg hat. Dann muss die Gegenseite diese Kosten tragen. Nur dann, wenn das Gericht deiner Klage nicht recht gibt – zum Beispiel, weil du nicht alle Unterlagen für deinen Einbürgerungsantrag eingereicht hattest – bekommst du die Kosten nicht zurückerstattet.
Deine Vorteile bei Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl
Experten für Verbraucherrechte
Unsere Hamburger Kanzlei ist extrem erfahren in der Durchsetzung deiner Rechte als Verbraucher. Wir bearbeiten mehr als 100.000 Fälle im Jahr.
Günstig & fair
Weil du nach erfolgreicher Klage ohnehin alle Kosten erstattet bekommst, schonen wir dein Budget. Du musst nur eine kleine Anzahlung und nicht die gesamten Anwaltskosten vorstrecken.
Bequem & einfach
Keine Lust auf kompliziertes Amtsdeutsch? Wir kümmern uns für dich um sämtliche Kommunikation mit der Behörde und dem Gericht. Du musst lediglich deine Dokumente bei uns hochladen.
Mein Team und ich setzen seit über 20 Jahren jeden Tag die Rechte von Verbrauchern gegenüber großen Unternehmen durch – zu einem für jeden erschwinglichen Preis. Weil dein Recht keine Frage des Geldes sein darf!
Rechtsanwalt Andreas Marc Riedl
Jetzt Staatsbürgerschaft beschleunigen!
Nur ein paar Klicks, wir kümmern uns um den Rest. Setze jetzt mit unserer Hilfe eine schnelle Entscheidung über deinen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft durch – bei Erfolg für dich kostenlos!